Sie fragen – Wir antworten

Als Mieter der GGH finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zusammenleben in unseren Quartieren und wertvolle Tipps zum Energie sparen.

Hausordnung und Nachbarschaft

Das Zusammenleben in einem Haus erfordert in allen Lebenslagen gegenseitige Rücksichtnahme. Zum Schutz vor Lärm gelten darüber hinaus staatlich verordnete Ruhezeiten, die sich je nach Land und Gemeinde unterscheiden.

Die GGH hat in ihren Hausordnungen folgende Zeiträume verbindlich festgelegt:

13 Uhr bis 15 Uhr sowie 22 Uhr bis 8 Uhr täglich

Auf unseren Grünanlagen, Spielplätzen und Freiflächen beginnt die Ruhezeit schon um 20 Uhr. 

In diesen Zeiten dürfen alle Geräusche höchstens Zimmerlautstärke erreichen. Sie sollten also außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr zu hören sein. Störende Geräusche müssen immer so weit beschränkt werden, dass sie für die Hausbewohner noch zumutbar sind.

Alle Geräusche, die Menschen bei normalem Verhalten in ihrer Wohnung verursachen, sind hinzunehmen - sogar, wenn man sie selbst als störend empfindet. Hierzu gehören z.B. auch nächtliches Duschen und Baden (bis zu einer halben Stunde), spielende Kinder, vereinzeltes Hundebellen, Unterhaltungen in normaler Lautstärke und kurze Wortgefechte.

Tipp: Wenn sich Ihre Nachbarn nicht an diese Regelungen halten, suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch. Mit gegenseitigem Verständnis erreichen Sie in der Regel am schnellsten eine nachbarschaftliche Einigung. Wenn wiederholt gegen die Ruhezeiten verstoßen wird, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden oder an unseren Kundenservice. Damit wir tätig werden können, benötigen wir ein schriftliches Lärmprotokoll mit der Art und den Zeiten der Störungen.

Grillen erfreut sich großer Beliebtheit. In einem Mehrfamilienhaus kann dies aber auch zu Ärger mit den Nachbarn führen.

Beachten Sie deshalb bitte beim Grillen in unseren Wohnanlagen:

  • Elektrogrills sind erlaubt.

  • Kohle- und Gasgrills sind auf unseren Balkonen und Terrassen verboten. Die Gefahr ist zu groß, dass bei unsachgemäßer Nutzung Flammen auf die Hauswand und angrenzende Balkone überspringen können.

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Die Häufigkeit des Grillens muss angemessen sein.

  • Die Geruchsentwicklung sollte so gering wie möglich gehalten werden.

Tipps:

  • Informieren Sie Ihre Nachbarn vorab über ein geplantes Grillfest.

  • Wenn Sie sich gestört fühlen, suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch. Mit gegenseitiger Information und Verständnis erreichen Sie in der Regel am schnellsten eine nachbarschaftliche Einigung.

  • Für größere Feste können Sie eine Grillhütte der Stadt Heidelberg mieten.

zu den Grillhütten

Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, sind in einer Mietwohnung erlaubt – in einer vernünftigen Anzahl in Bezug auf ihre Bedürfnisse und ihren Platzbedarf.

Bei Hunden und Katzen müssen im Einzelfall die Interessen der Mietvertragsparteien und der Nachbarn im Haus abgewogen werden. Deshalb muss hier vor der Anschaffung eine Erlaubnis zur Tierhaltung bei der GGH eingeholt werden.

Tierhaltung gibt leider oft Anlass zu Beschwerden der Mitbewohner im Haus. Auch hier gelten die Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Deshalb sollten Sie vor der Anschaffung eines Haustiers überlegen, inwieweit es die Mitbewohner beeinträchtigt. Die Tierhaltung darf außerdem nicht dazu führen, dass Ihre Wohnung stärker abgenutzt oder das Haus und die Wohnanlage verschmutzt werden. Verletzt das Tier Menschen oder verursacht es Schäden an fremdem Eigentum, haftet der Besitzer.

Bei einem Großteil unserer Wohnungen werden Hausreinigung und Winterdienst von externen Firmen ausgeführt, sodass Sie sich nicht darum kümmern müssen. Die anfallenden Kosten werden als Betriebskosten abgerechnet.

In manchen Häusern sind die Mieter verpflichtet, im wöchentlichen Wechsel die Treppen und Allgemeinflächen im und um das Haus zu reinigen. Dies regelt die Hausordnung, die zu Ihrem Mietvertrag gehört. In den betroffenen Häusern hängen Pläne aus, welche Mietpartei wann an der Reihe ist. Ähnliches gilt für den Winterdienst. Sofern der Winterdienst in Ihrem Mietvertrag an die Mieter übertragen wurde, ist bei der Durchführung das Merkblatt zum Winterdienst mit den Vorschriften der Stadt Heidelberg zu beachten.

Merkblatt Winterdienst

Müllentsorgung

Eine Sortierhilfe für Haushaltsabfälle finden Sie hier.

Sortierhilfe

Sperrige Abfälle gehören nicht in die Abfallcontainer. Sie müssen als Sperrmüll bei der Stadt Heidelberg angemeldet werden. Bitte beachten Sie hierzu die Sortiervorgaben der Stadt Heidelberg. Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden von der Stadt nicht mitgenommen. Eine Lagerung auf Allgemeinflächen zum Beispiel in Kellern oder auf Speichern ist aus Gründen der Verkehrssicherung nicht erlaubt. Jeder Haushalt in Heidelberg kann zweimal pro Jahr seinen Sperrmüll kostenlos entsorgen lassen.

In einigen Wohnanlagen hat die GGH Sperrmüllboxen eingerichtet, die zu den dort ausgeschriebenen Uhrzeiten gefüllt werden dürfen. Für bestimmte Quartiere mit mehr als 20 Wohnungen gibt es eigene Abholtermine von der Stadt Heidelberg. Entsprechende Informationen finden Sie an Ihrem Schwarzen Brett.

Wenn Sie außerhalb der Termine Sperrmüll entsorgen möchten oder Abfälle haben, die nicht zum Sperrmüll gehören, können Sie diese zu einem der fünf Recyclinghöfe im Stadtgebiet bringen.

Sperrmüllanmeldung / Termine

Adressen der Recyclinghöfe

Gesundheit und Sicherheit

Ein Rauchwarnmelder ist ein Frühwarngerät. Bei richtigem Gebrauch verschafft er Ihnen und Ihrer Familie im Falle eines Brandes wertvolle Zeit zur Flucht. Ein Rauchwarnmelder kann kein Feuer verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Fluchtweg im Voraus planen. Üben Sie die Fluchtpläne für den Ernstfall ein, damit jeder im Haushalt weiß, was bei einem Alarm zu tun ist.

Kurzanleitung Rauchwarnmelder

Schimmelpilz- und Feuchtigkeitsschäden sind häufig die Folge von unzureichendem Lüften und Heizen, zugestellten Heizkörpern oder defekten Lüftern im Bad. Mit wenigen Tricks können Sie Ihr Raumklima verbessern und Heizkosten sparen.

Hohe Luftfeuchtigkeit – wie kommt das? Generell gilt: Die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung ist stark abhängig von der Nutzung der Räume. Die meiste Feuchtigkeit entsteht beim Duschen und Kochen und somit im Bad oder in der Küche. Eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht in der Regel auch im Schlafzimmer. Da die Raumtemperatur dort meist niedriger als im Rest der Wohnung ist und kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnimmt als warme Luft, kann sich die Luftfeuchtigkeit an den kühlen Außenwänden im Schlafzimmer niederschlagen und auf längere Sicht Feuchtigkeitsschäden verursachen.

Richtig Lüften in Bad und Küche: Im Badezimmer ist die Luftfeuchtigkeit nach dem morgendlichen Duschen besonders hoch. Daher sollte direkt nach dem Duschen fünf bis zehn Minuten stoßgelüftet werden. So kann die Feuchtigkeit nach der Badbenutzung nach draußen befördert werden. Wer im Bad einen Lüfter eingebaut hat, sollte darauf achten, dass dieser angeschaltet ist, Frischluft nachströmen und das Bad trocknen kann. Duschabtrennungen, Fliesen, Fugen und Waschbecken sollten ebenfalls nach der Badbenutzung am Morgen abgezogen oder trockengewischt werden. Benutzte Handtücher und nasse Duschvorleger gehören zum Trocknen auf die Leine oder an den Handtuchheizkörper. Zudem sollte die Badezimmertür nach dem Lüften geschlossen bleiben, damit die Feuchtigkeit nicht in andere Räume entweicht. Beim Kochen wird die hohe Feuchtigkeit, die etwa durch das Verdampfen von Flüssigkeit entsteht, ebenfalls am besten durch Stoßlüften und Einschalten der Abzugsanlage nach draußen befördert. Die Türen zu angrenzenden Räumen sollten geschlossen bleiben, damit sich die Feuchtigkeit nicht im Rest der Wohnung ausbreitet.

Feuchtigkeitsfalle Schlafzimmer: Die Feuchtigkeit ist nach dem Schlafen durch die Atemluft besonders hoch. Daher sollte jeden Morgen kurz stoßgelüftet werden. In der Regel ist dies jedoch nicht ausreichend, um Feuchtigkeitsschäden langfristig zu vermeiden. Auch hier gilt, dass kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als warme Luft. Da die Raumtemperatur im Schlafzimmer oft nur 16 bis 18 Grad beträgt, ist die Luft recht schnell mit Feuchtigkeit gesättigt und es kann Tauwasser entstehen. Daher sollte im Schlafzimmer mehrmals am Tag stoßgelüftet werden. Auch verhindert eine geschlossene Tür, dass die Feuchtigkeit in die Nebenräume entweicht. Außerdem empfiehlt es sich, das Schlafzimmer tagsüber leicht auf 18 bis 20 Grad zu beheizen.

Kipp- und Stoßlüften – wo liegt der Unterschied? Die effektivste Art zu Lüften ist das Stoß- beziehungsweise Querlüften, vor allem in den kalten Monaten.  Dabei werden gegenüberliegende Fenster und Türen geöffnet, sodass ein Durchzug entsteht. Nach etwa zehn Minuten ist die verbrauchte und feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, ohne dass dabei die Wände zu stark abkühlen. Diese Art der Lüftung sollte zwei bis vier Mal am Tag erfolgen, je nach Aufenthaltsdauer in der Wohnung. Dauerhaftes Kipplüften ist in den kalten Monaten nicht ratsam, da es den Energieverbrauch und die Heizkosten erhöhen und zudem Schimmelpilz- und Feuchtigkeitsschäden an der Wand oberhalb der Fenster verursachen kann.

Freie Heizkörper für warme Wände: Heizkörper sollten nicht durch Möbel oder lange Vorhänge zugestellt werden. Große Möbelstücke sollten besser an Innenwänden und mit einem Abstand von fünf bis zehn Zentimetern zur Wand aufgestellt werden. Dies verhindert, dass die Wand hinter den Möbelstücken abkühlt, die Feuchtigkeit kondensiert und die Bildung von Schimmelpilzen begünstigt.

Wäschetrocknen in der Wohnung: Zum Trocknen der Wäsche eignen sich am besten die dazu vorgesehenen Trockenräume. Gibt es diese Möglichkeit nicht, sollte unbedingt gleichzeitig gelüftet werden. Bei niedrigen Außentemperaturen ist eine verstärkte Stoßlüftung die beste Lösung.

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Süßwasser vorkommen und sich in Warmwasserleitungen vermehren können. In unseren GGH-Gebäuden wird die Trinkwasserqualität sorgsam überwacht. Das zentrale Warmwasser wird regelmäßig auf Legionellen untersucht.

Auch Sie können für eine gute Trinkwasserqualität in Ihrer Wohnung und im ganzen Haus sorgen. Lassen bei längerer Abwesenheit durch einen Bekannten in Ihrer Wohnung alle 3-4 Tage etwas Wasser laufen und spülen Sie so das Trinkwassernetz.

Informationen zu Legionellen

Technisches Nutzerhandbuch

In unserem Technischen Nutzerhandbuch finden Sie Informationen zu allen wichtigen Installationen in Ihrer Wohnung wie der digitalen Schließanlage, den Heiz- und Lüftungsgeräten oder Elektroinstallationen.

Technisches Nutzerhandbuch

Schäden und Reparaturen

Schäden in Ihrer Wohnung oder im Haus können Sie mit dem Formular für Schadensmeldungen in unserem Mieter-Portal GGH Für Mich am PC oder in der App melden. Oder Sie kontaktieren unseren Kundendienst.

Wir veranlassen anschließend die notwendigen Schritte. Zur Behebung des Mangels beauftragen wir eine Firma. Ein Mitarbeiter der Firma wird sich zwecks Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

GGH für Mich

TV und Internet

Bis zum 30. Juni 2024 hat die GGH die Mieter über ein eigenes Breitbandkabelnetz mit Radio- und Fernsehprogrammen sowie weiteren Multimediadiensten versorgt. Partner für die Bereitstellung der Signale war der Kabelnetzbetreiber PŸUR (bislang WTC Wohnen & TeleCommunication GmbH & Co. KG).

Zum 1. Juli 2024 hat die Bundesregierung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgenommen, die sich auf die Bereitstellung des Kabel-TV in den Wohnungen der GGH auswirkt. Die Bereitstellung des Kabel-TV sowie die Abrechnung der Kosten durch die GGH über die Mietnebenkosten entfallen zum 1. Juli 2024.
 
Wenn Sie Ihr Kabelfernsehen wie gewohnt in Ihrer Wohnung nutzen möchten, müssen Sie einen eigenen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber PŸUR abschließen. Der TV-Empfang läuft bis dahin regulär weiter. Ein Abschluss mit einem anderen TV-Anbieter ist selbstverständlich möglich.

Beratung und Kontakt

Im Ladengeschäft von PŸUR in Heidelberg Handschuhsheim können Sie sich über Kabel-TV, Internetanschluss und andere Produkte von PŸUR beraten lassen und einen Vertrag abschließen.

PŸUR-Shop Heidelberg
Rottmannstraße 30
69121 Heidelberg
Mo bis Fr 11 – 17 Uhr

Ihre Ansprechpartnerin:
Melina Hidari
Telefon: 0172 5799955 
E-Mail: melina.hidari.extern@pyur.com 

Satellitenschüsseln stören den Gesamteindruck eines Hauses und können durch die Anbringung Schäden am Gebäude verursachen. Vermieter haben ein Recht darauf, dass ihr Eigentum nicht beschädigt wird und der Gesamteindruck gewahrt bleibt.

Satellitenschüsseln sind deshalb an den Häusern der GGH nicht erlaubt. Wir bitten alle Mieter, angebrachte Schüsseln zu entfernen.

Es besteht die Möglichkeit, über Kabel- oder Internet-TV eine große Programmvielfalt sowie zahlreiche internationale TV-Stationen zu empfangen. So ist Ihr Recht auf Informationsfreiheit gewährleistet.

Energiespar-Tipps

Beim Energie- und Stromverbrauch im Haushalt machen sich viele kleine Einsparungen in der Summe angenehm bemerkbar. Davon profitieren die Umwelt und der eigene Geldbeutel. Hier sind einige Tipps für den Alltag:

Sonne hereinlassen: Die langen dunklen Wintertage verabschieden sich – es wird wieder früher hell und später dunkel. Lassen Sie an schönen Tagen Vorhänge und Rollläden so lange wie möglich geöffnet und die Beleuchtung möglichst lange ausgeschaltet.

Thermostate herunterdrehen: Im Frühling kühlt der Wohnraum tagsüber nicht mehr so stark aus, sondern erwärmt sich dank der kräftigeren Sonneneinstrahlung. Wenn Sie nun die Thermostate an Ihren Heizkörpern um ein oder zwei Grad herunterdrehen, verbraucht Ihre Heizung fünf bis fünfzehn Prozent weniger Energie und Sie sparen Heizkosten.

Schließt der Kühlschrank richtig? Achten Sie auf Details: Auch mit der regelmäßigen Reinigung der Kühlschrankdichtungen können Sie den Energieverbrauch senken. Sind die Dichtungen verschmutzt, schließt die Tür nicht richtig. Die Folge: Kälte geht verloren und der Kühlschrank benötigt mehr Strom, um die Temperatur zu halten.

Tiefkühlgeräte abtauen: Sollten Sie ein Tiefkühlgerät ohne No Frost Funktion besitzen, ist jetzt die Zeit gekommen, um es von energiefressenden Eisschichten zu befreien. Eine zwei Millimeter dicke Eisschicht erhöht den Verbrauch des Tiefkühlgerätes um etwa zehn Prozent. Am besten also regelmäßig Abtauen und auch hier auf gut sitzende, saubere Dichtungen achten.

Elektrogeräte entkalken: Jeder Millimeter Kalkablagerung auf den Heizstäben von Wasserkocher oder Kaffeemaschine lässt den Stromverbrauch um etwa acht Prozent steigen. Dagegen hilft: natürlich regelmäßiges Entkalken.

Wäsche clever trocknen: Ganz sicher macht es sich auf Ihrer Stromrechnung bemerkbar, wenn Sie Ihre Wäsche anstatt im Wäschetrockner häufiger an der Luft trocknen – auf dem Wäscheständer oder der Wäscheleine.

Zeitschaltuhren umstellen: Jetzt, wo die Tage wieder länger werden, sollten Sie nicht vergessen, das Timing Ihrer Zeitschaltuhr an der Heizungsanlage anzupassen. Aquaristen aufgepasst: Denken Sie auch an den Timer fürs Aquarium.

Mieter von Wohnungen mit fernablesbaren Zählern können im Mieter-Portal GGH Für Mich am PC oder in der App ihren monatlichen Verbrauch für Heizung und Warmwasser bequem und jederzeit online ablesen. 

In der App klicken Sie dazu rechts unten unter „Mehr“ den Menüpunkt „Verbräuche“ an. Dort können Sie Ihren monatlichen Energieverbrauch einsehen und mit dem Energieverbrauch der Vorjahresmonate vergleichen.

Mieter-Portal und App

Neue Mieter erhalten nach Abschluss Ihres Mietvertrags automatisch per Post einen individuellen Registrierungscode von der GGH zugeschickt. Mit dem Code können Sie sich für das Mieter-Portal GGH Für Mich am PC und in der App anmelden. Falls Sie den Registrierungscode nicht erhalten haben, schreiben Sie eine E-Mail an unseren Kundenservice.

Laden Sie die App GGH Für Mich bei Google Play oder im App Store herunter und öffnen Sie die App oder registrieren Sie sich am Computer. Bei der Registrierung werden Sie aufgefordert, Ihren Registrierungscode sowie persönliche Daten und eine gültige E-Mail-Adresse einzugeben.

Registrierung Mieter-Portal


Mit GGH Für Mich können Sie Ihre Anliegen, Fragen und Wünsche direkt an uns richten und Ihre persönlichen Daten online aktualisieren:

  • Information 24/7: Informieren Sie sich online über aktuelle Vorgänge in Ihrer Vertragsakte, Betriebskostenabrechnungen oder den Bearbeitungsstand einer Anfrage, Schadensmeldung oder Beschwerde, die Sie uns online geschickt haben.

  • Automatische Benachrichtigung: Jedes Mal, wenn wir Ihnen ein Dokument oder eine Nachricht schicken, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Nutzen Sie die App und haben dieser erlaubt, Ihnen Benachrichtigungen zu senden, erhalten Sie zudem eine Push-Benachrichtigung, wenn Sie von uns ein Dokument oder eine Antwort auf Ihre Nachricht erhalten oder neue Artikel/News eingestellt wurden.

  • Vertragsinformationen: Sie können Ihren Mietvertrag und aktuelle Vorgänge in Ihrer Vertragsakte oder die letzte Nebenkostenabrechnung einsehen. Auch Ihren aktuellen Kontostand können Sie jederzeit abrufen.

  • Schadensmeldungen (keine Notfälle): Sie können Ihre Schadensmeldungen schnell und einfach per Klick an unseren Kundenservice senden.

  • Mietbescheinigung und häufige Anträge: Beantragen Sie diese einfach und schnell per Klick online.

  • Kontoverbindung und Kontaktdaten: Im Mieter-Portal GGH Für Mich können Sie diese direkt ändern.

Beispiele:

  • Mietbescheinigung

  • Schadensmeldung

  • Antrag auf Wohnungsschlüssel

  • Antrag auf Tierhaltung

  • Antrag auf Untervermietung

Bei Fragen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice (06221 5305-100 oder kundenservice@ggh-heidelberg.de) weiter.

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit bei GGH Für Mich abmelden. Schicken Sie uns dazu einfach eine E-Mail an kundenservice@ggh-heidelberg.de. Wir deaktivieren Ihr Konto anschließend. Mit der Deaktivierung können Sie nicht mehr auf die Inhalte zugreifen. Dokumente werden Ihnen wieder auf dem Postweg zugestellt. Das Löschen beziehungsweise Deinstallieren der App von Ihrem Smartphone reicht nicht aus, um von der Nutzung zurückzutreten.

Nach Kündigung Ihres Mietvertrags haben Sie noch 24 Monate Zugriff auf GGH Für Mich und die dort hinterlegten Dokumente sowie Inhalte. Nach dieser Frist wird Ihr Konto automatisch deaktiviert.