Wohnen

Lagern und Lüften im Keller

Das alte Sofa, Omas gutes Geschirr oder die Winterkleidung, die nicht mehr in den Kleiderschrank passt – viele Dinge landen ganz oder zeitweise im Keller. Bei der Lagerung sollten einige Tipps beachtet werden, damit die Lieblings­stücke keinen Schaden nehmen.

Zu vielen Wohnungen gehört ein eigenes Kellerabteil, das der Mieter für sich nutzen kann. Im Mietvertrag und in der Hausordnung ist festgelegt, was gelagert werden darf und welche Brandschutzvorkehrungen dabei zu beachten sind. So dürfen beispielsweise Gefahrgüter, wie Gaskartuschen oder Benzin und leicht entflammbare Materialien nicht im Keller aufbewahrt werden. Kleine Mengen von Farben, Lacken oder anderen Chemikalien zum Reinigen des Haushaltes stellen dagegen kein Problem dar.


Andere nicht stören

Im Mietrecht ist darüber hinaus festgelegt, dass die Räume nur im Rahmen üblicher Gepflogenheiten genutzt werden dürfen. Doch was heißt das im Einzelfall? 

Vereinfacht lässt sich sagen, dass bei der Nutzung des eigenen Kellers die anderen Mieter nicht gestört werden dürfen. So darf beispielweise kein Lärm entstehen und die Räumlichkeiten müssen für alle Mitbewohner zugänglich bleiben. Die Allgemeinflächen im Keller dürfen nicht zugestellt werden.

In den meisten Fällen wird der Keller als zusätz­licher Stauraum für Haushaltsgegenstände genutzt, die selten oder nur zeitweise genutzt werden. Bei Möbeln ist es wichtig, dass im Keller eine konstante Temperatur herrscht und es weder zu feucht noch zu trocken ist. Große Temperaturschwankungen können zu Rissen im Holz und zu Schimmelbefall führen. Textilien und Kleidungsstücke sollten nur vollständig getrocknet eingelagert werden. Am besten geschützt sind sie vor Staub, Schimmel und einem möglichen Schädlingsbefall in einer luftdicht verschlossenen Verpackung. 


Schimmelbildung vorbeugen

Wie bei allen Räumen im Haus, so muss auch im Keller auf einen regelmäßigen Luftaustausch geachtet werden. 

Feuchtigkeit entsteht häufig, wenn falsch oder gar nicht gelüftet wird. Dabei ist sowohl auf die Tages- als auch die Jahreszeit zu achten. Im Sommer speichert die Luft tagsüber viel Feuchtigkeit. Die warme Luft setzt sich dann an den Kellerwänden ab und es bildet sich Kondensationswasser. So kann es zu Schimmelbildung kommen. Deswegen ist es sinnvoll, dass Kellerfenster von Mai bis September bei Hitze geschlossen zu halten.

Lüften ist lediglich in den Abendstunden sinnvoll, wenn sich die Luft wieder abgekühlt hat. Während der Winterzeit kann auch tagsüber gelüftet werden. Es empfiehlt sich kurzes Stoßlüften. Dauerhaft geöffnete Fenster kühlen den Keller aus. 


30. November 2022 | Illustrationen: iStock/Elena Kutuzova