Wohnen

Änderungen Kabel-TV

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgenommen, das sich auf das Kabel-TV in zahlreichen GGH-Wohnungen auswirkt. Am 1. Juli 2024 endet die automatische Bereitstellung und Abrechnung des Kabel-TV über die Mietnebenkosten.

Damit das Kabelfernsehen weiterhin wie gewohnt genutzt werden kann, müssen Mieter bis zum 1. Juli einen eigenen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber PŸUR abschließen. Ein Vertragsabschluss mit einem anderen TV-Anbieter ist ebenfalls möglich. Der TV-Empfang läuft bis zum Vertragsabschluss regulär weiter.

Wichtig!

Wenn Sie weiterhin Kabel-TV nutzen möchten und noch keinen Einzelvertrag mit PŸUR abgeschlossen haben, müssen Sie bis zum 1. Juli 2024 aktiv werden. 
Mehr Infos und Kontakt zum Anbieter PŸUR finden Sie in unserer Mieter-App GGH Für Mich.

11. April 2024 | Fotos: iStock/Tero Vesalainen